Beihilfe
Psychotherapie ist Bestandteil des Leistungskataloges der Beihilfe.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Analytische Psychotherapie gehören neben der Verhaltenstherapie zu den von der Beihilfe anerkannten Psychotherapieverfahren. Die Kosten einer notwendigen psychotherapeutischen Behandlung werden unter den im Folgenden beschriebenen Voraussetzungen von der Beihilfe übernommen (Die folgenden Hinweise beziehen sich auf Einzeltherapie bei Erwachsenen.)

Informationen der Niedersächsischen Bezüge- und Versorgungsstelle finden sich sich unter diesem LINK.

Beihilfeberechtigte Patienten können eine psychotherapeutische Praxis direkt aufsuchen (Erstzugangsrecht). Ein vorheriger Arztbesuch oder eine Überweisung sind nicht notwendig.

Sie müssen aber Ihre Absicht, eine Psychotherapie zu beginnen, VOR dem ersten Termin der Beihilfestelle mitteilen und Namen und Adresse des Psychotherapeuten angeben!


Zu Beginn der Behandlung finden zunächst bis zu fünf diagnostische Sitzungen (probatorische Sitzungen) statt. In diesen Sitzungen wird geklärt, ob eine tiefenpsychologisch fundierte oder Analytische Psychotherapie bei den vom Patienten geschilderten Problemen notwendig, zweckmäßig und erfolgversprechend ist. Außerdem ist es für Patient und Psychotherapeut wichtig zu prüfen, ob sie eine gute, tragfähige und vertrauensvolle psychotherapeutische Beziehung entwickeln können. Soll eine Psychotherapie beantragt werden, ist eine Bescheinigung des behandelnden Haus- oder Facharztes über den körperlichen Befund (Konsiliarbericht) erforderlich. Dies ist sinnvoll, um einerseits eine körperliche Ursache der Probleme klar ausschließen zu können oder mögliche körperliche Erkrankungen mit in der Therapie berücksichtigen zu können. Danach kann die Kostenübernahme für die Psychotherapie bei der Beihilfe beantragt werden. Bei der Antragstellung bin ich gerne behilflich.

Beihilfeberechtigte Patienten haben in der Regel eine zusätzliche private Krankenversicherung abgeschlossen. Bei einer psychotherapeutischen Behandlung schließt sich die jeweilige private Krankenversicherung in vielen Fällen der Befürwortung der Therapie durch die Beihilfestelle an und übernimmt den vertraglich vereinbarten Kostenanteil.

Es ist dennoch immer sinnvoll, in den Versicherungsbedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung nachzusehen, ob und unter welchen Voraussetzungen die anteiligen Kosten übernommen werden. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Gerne können wir auch ein psychotherapeutisches Erstgespräch vereinbaren, wenn Sie neben den formalen Fragen bereits ausführlicher über Ihre Probleme sprechen möchten.